Sicherheitprüfungen SP nach § 29 StVZO

Die Sicherheitsprüfung, kurz SP genannt, dient bei großen, schweren Fahrzeugen dazu, auch zwischen zwei HU-Terminen durch Fachleute die sicherheitsrelevanten Bauteile sowie im besonderen die verschleiß- und reparaturanfälligen Bauteile zu prüfen.

Diese Untersuchung ist vorgeschrieben für Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr 40 km/h, für Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen von mehr als 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Auch Anhänger mit mehr als 10 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Kraftomnibusse, sowie andere Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen sind SP-pflichtig.

Bei der Sicherheitsprüfung wird eine zerlegungs- und zerstörungsfreie Funktions- und Wirkungsprüfung durchgeführt. Die Überprüfung bezieht sich auf folgende 5 sicherheitsrelevante Baugruppen:

  • Lenkanlage
  • Verbindungseinrichtungen mit Fahrwerk und Fahrgestell
  • Räder und Bereifung
  • Schalldämpferanlage
  • Bremsanlage

Die Untersuchungsfristen, also die Zeitabstände zwischen zwei Untersuchungen sind abhängig von Fahrzeugart, Gewicht und Alter.

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